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FAQ
Allgemein
Sollte es dazu kommen, dass Sie eine Nachhilfestunde nicht wahrnehmen können, ist es wichtig uns mindestens 2 Tage vorher Bescheid zu geben. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und finden einen Ersatztermin. Sollte der Nachhilfeschüler unentschuldigt nicht zur Nachhilfestunde erscheinen, verfällt die Nachhilfestunde und es gibt keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Die Anzahl der Stunden richtet sich nach dem Bedarf des Schülers/der Schülerin.
Weitere Informationen finden Sie
Wir haben keine festen Verträge mit einer Mindestlaufzeit. Die Laufzeit richtet sich nach den gebuchten Stunden. Schauen Sie dafür bitte in unseren AGB´s nach.
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